3.2 Angaben gemäß § 8a der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
1. Name des Betreibers | , Tel. E-Mail: |
2. Anschrift des Betreibers | , |
3. Standort des Betriebsbereiches | ,, Gemarkung: , Flurnummer: , GPS-Daten: Fachkundige Person nach TRGS 529: |
4. Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich den Vorschriften der Störfallverordnung. Die Anzeige bei der Behörde ist am erfolgt und wurde von dieser am bestätigt. | |
5. Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas | |
aus folgenden Einsatzstoffen: |
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Aus dem erzeugten Biogas wird umweltfreundlich CO2-neutral erzeugt: | |
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Konkret geschieht dies in folgenden Verfahrensschritten: | |
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6. Biogas ist als Energieträger ein Stoffgemisch mit explosiven Eigenschaften und unterliegt deshalb gemäß Punkt 1.2.2 der Stoffliste aus Anhang 1 der Störfallverordnung ab einer Menge von 10.000kg (untere Klasse), bzw. ab 50.000 kg (obere Klasse) dieser Vorschrift. | |
Auf dem Betriebsbereich können sich konkret maximal folgende gefährliche Stoffe befinden:
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7. Warnung der Bevölkerung | |
Sollte es im Rahmen eines meldepflichtigen Ereignisses zu einem Austreten von Biogas in gefahrdrohender Menge (mehr als 500 kg Biogas) kommen, wird die Rettungsleitstelle umgehend informiert.
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8. Die letzte Besichtigung der Behörden nach §17 Absatz 2 fand am statt. | |
Weitere Informationen bekommen Sie unter
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